Mit Bescheid des Finanzamts Österreich wurde uns gemäß § 4a EStG die Spendenbegünstigung zuerkannt.
Ab dem 24.02.2026 sind somit Zuwendungen von Privatpersonen und Unternehmen an unseren Verein steuerlich als Sonderausgaben abzugsfähig.
Diese Anerkennung stellt einen wichtigen Schritt für unseren Verein dar und bestätigt die Gemeinnützigkeit sowie die nachhaltige und zweckentsprechende Verwendung der uns anvertrauten Mittel.
Wir danken allen Unterstützerinnen und Unterstützern für ihr Vertrauen und ihre wertvolle Hilfe.
EUER Vorstand
So funktionierts
Privatpersonen
Mit der ersten Spende musst du dem Verein deinen Vor- und Nachnamen und das Geburtsdatum bekanntgeben. Wir geben die Spendenhöhe sowie die übermittelten Daten am Ende des Jahres an das Finanzamt weiter, du musst lediglich die Spendensumme bei deiner Arbeitnehmerveranlagung in der Rubrik Sonderausgaben bekanntgeben.
Unternehmer
Die Spenden sind als Betriebsausgaben in der Steuererklärung anzugeben und auf Verlangen des Finanzamtes durch Vorlage eines Beleges nachzuweisen. Auf dein Verlangen stellen wir dir hierfür eine Spendenbestätigung aus.
Für diese und weiter Auskünfte stehen wir euch unter office@askoe-seekirchen.com zur Verfügung.